Richtlinien in den Gruppen der Fachschaften Soziologie und Sowi/Powi
Richtlinie für die Kommunikation in Gruppen der Fachschaften Soziologie/ SowiPowi
Die Richtlinie dient sowohl den Administrator*innen der Fachschaften als auch den Kommiliton*innen als Leitfaden für die Kommunikation in den Whatsapp-Gruppen, um verständlich zu machen, welchen Zweck diese Gruppen verfolgen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, Verstöße gegen diese Richtlinie zu ahnden und in besonderen Ausnahmefällen zu sanktionieren. Das Ziel dieser Richtlinie ist weder die Zensur von Meinungen, noch der Versuch der Bevormundung durch studentische Vertreter*innen, es gilt ein sicheres Umfeld für alle Mitglieder der Gruppe zu schaffen.
Wir möchten außerdem darauf aufmerksam machen, dass die folgenden Richtlinien nicht beinhalten, was ohnehin schon strafrechtlich verfolgt werden kann. Dazu zählen Inhalte, welche zu Straftaten aufrufen, verfassungsfeindliche Symbole und Symbole des Nationalsozialismus, kinderpornografisches Material etc..
§ 1 Zweckmäßigkeit der Gruppen
Die Gruppen dienen den Studierenden als wichtiger Informationskanal, in dem alle Fragen, die das Studium betreffen, und andere studentische Anliegen besprochen werden können.
§ 2 Richtlinien zur Kommunikation
1. Es dürfen keine rassistischen, sexistischen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden Äußerungen getroffen werden.
2. Beleidigungen und Diffamierungen sind ebenfalls nicht zu äußern, dies gilt auch für Lästereien.
3. Private Gespräche, die nur einzelne oder wenige Gruppenmitglieder betreffen, sollten außerhalb der Gruppe in den Privat-Chats geklärt werden.
4. Doppeldeutigkeit und Wiederholungen sollten vermieden werden, diese führen schnell zu schlechter Kommunikation und Missverständnissen.
5. Spam, Scams, fragwürdige Links sind ebenfalls nicht gestattet.
6. Kontakte anderer Mitglieder des Gruppenchats ohne deren Einwilligung an Dritte weiterzuleiten, ist untersagt. Dies gilt auch für das Weiterleiten von Kontakten in die Gruppe.
7. Es dürfen ebenfalls keine Bilder von Personen, welche auf den Abbildungen klar zu erkennen sind, ohne deren Einwilligung verschickt werden.
8. Fachschaftler*innen können jederzeit von anderen Gruppenmitgliedern auf das Fehlverhalten von anderen Personen aufmerksam gemacht werden. Die kann entweder über den Privat-Chat mit Administrator*innen des Gruppen-Chats erfolgen oder auch in den Räumlichkeiten der Fachschaften (X-C2-112 und X-C2-114) direkt angesprochen werden.
§ 3 Sanktionierung bei Verstoß gegen die Richtlinien
1. Die Fachschaften behalten es sich vor Inhalte, die den oben genannten Regelungen widersprechen, zu löschen.
2. Bei erstmaligem Verstoß gegen die Richtlinie wird eine Verwarnung durch einen/eine der Fachschaftler*innen über den Privatchat ausgesprochen. Sollte es zu einem weiteren Verstoß kommen, haben die zuständigen Personen die Möglichkeit, die Person von
dem Gruppenchat auszuschließen. Sollte eine Person in mehreren, von den Fachschaften verwalteten Gruppen Mitglied sein, kann sie auch dort ausgeschlossen werden.
3. Bei einem fehlerhaften Verhalten können Gruppenmitglieder von Fachschaftler*innen auch sofort ohne Verwarnung ausgeschlossen werden. Ob so ein Verhalten vorliegt, darf nicht durch eine/ einen einzelnen/einzelne Fachschafter*in entschieden werden, sondern muss immer zusammen mit anderen zuständigen Personen entschieden werden.